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Häufig gestellte Fragen
Wie reiche ich eine Forderung richtig ein?
Rufen Sie die Website http://www.miamono.de/arag-forderung auf.
Dort finden Sie 4 Schaltflächen:
- Jetzt registrieren
- Anmelden (bei bereits bestehendem Account)
- Forderung einreichen
- Bonitätsprüfung anfordern
Möchten Sie eine neue Forderung einstellen, klicken Sie auf die gelbe Schaltfläche „Forderung einreichen“. Eine vorherige Anmeldung/Registrierung ist nicht erforderlich!
Anschließend werden Sie durch den Prozess der Forderungsanmeldung geführt. Sollten Sie dabei an einer Stelle Fragen haben, finden Sie weitere Informationen in den Informationssymbolen die mit einem gekennzeichnet sind.
Einsicht in laufende Verfahren - Meine Onlineakte
Sie können sich jederzeit einloggen, um zu sehen, wie es um Ihre eingereichten Fälle steht.
Rufen Sie dazu die Website http://www.miamono.de/arag-forderung auf.
Klicken Sie dort auf die gelbe Schaltfläche „Anmelden“. Es öffnet sich ein Anmeldefenster, bei dem Sie sich mit den zuvor bei der Registrierung angegebenen Daten anmelden.
Sollten Sie Ihre bei der Registrierung angegebene Email-Adresse noch nicht bestätigt haben, müssen Sie das vor diesem Schritt noch tun.
Haben Sie sich mit Ihren Zugangsdaten angemeldet, erhalten Sie Zugriff auf eine Übersicht über Ihre offenen Akten.
Wer kann welche Forderungen in Anspruch nehmen?
Das Forderungsmanagement sowie die Bonitätschecks sind in vielen ARAG Tarifen enthalten.
Die Authentifizierung erfolgt über Ihre ARAG-Versicherungsscheinnummer.
Miamono gleicht anhand der Versicherungsnummer ab, ob der Vertrag besteht und ob unter dieser Versicherungsnummer das Forderungsmanagement versichert ist. Es ist daher wichtig, dass Sie die richtige Versicherungsnummer verwenden, sollten Sie mehr als eine haben.
Können auch abgetretene Forderungen eingestellt werden?
Nein, das Forderungsmanagement ist bei abgetretenen Forderungen bedingungsgemäß nicht möglich.
Entstehen mir Kosten?
Grundsätzlich fallen für das Forderungsmanagement keine Kosten an.
Beachten Sie dazu bitte folgende Verhaltensregeln:
- Nach Abgabe an uns, erfolgt die Kommunikation und der Zahlungsfluss ausschließlich direkt zwischen uns und dem Schuldner.
- Wenn der Schuldner direkt an Sie zahlt, müssen Sie uns dies unverzüglich mitteilen. Idealerweise nehmen Sie die Zahlung gar nicht erst an und verweisen darauf, dass seit Einschaltung des Inkassodienstleisters die Zahlung auch an diesen zu leisten ist, damit die Angelegenheit ein Ende findet.
- Sind diese Abläufe gewahrt, können wir uns selbst um die Eintreibung der Inkassokosten beim Schuldner kümmern und Ihnen entstehen keine zusätzlichen Kosten. Wird von diesen Abläufen abgewichen, sind die dadurch entstehenden Mehrkosten gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Ihnen zu tragen.
- Wenn der Schuldner nach Aufforderung nicht zahlt, können Sie entscheiden, ob Sie ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten wollen (sofern Sie dies nicht direkt schon so bestimmt haben). Vor dem Eintritt in das gerichtliche Mahnverfahren wird bei der ARAG Kostenschutz angefragt. Bei positiver Deckungsanfrage übernimmt die ARAG die anfallenden Gerichtskosten für die gerichtliche Durchsetzung der Forderung via Mahnbescheid und darauffolgendem Vollstreckungsbescheid, sofern der Schuldner nicht widerspricht.
Zusätzlich zum Forderungsmanagement wird unseren Kunden die Möglichkeit eingeräumt, über das miamono-Portal Bonitätschecks abzurufen. ARAG-Kunden erhalten hierbei 4 kostenfreie Bonitätschecks. Danach haben Sie die Möglichkeit, zu vergünstigten Konditionen weitere Bonitätschecks zu erwerben.
Welche Bonitätsauskünfte kann ich einholen?
ARAG-Kunden erhalten 4 kostenfreie Bonitätschecks. Danach haben Sie die Möglichkeit, zu vergünstigten Konditionen weitere Bonitätschecks zu erwerben.
Sie können Bonitätsauskünfte abrufen, welche u.a. folgendes beinhalten:
- ConCheck: Auskunft über eine natürliche Person; 4 Euro netto
- Boni-Check Kompakt: Kurz-Auskunft über eine juristische Person; 10 Euro netto
- Vollauskunft: Auskunft über eine juristische Person; 30 Euro netto
Können auch Forderungen gegen Schuldner mit Sitz im Ausland eingestellt werden?
Es kommt darauf an. Voraussetzung ist, dass im Falle der gerichtlichen Geltendmachung ein deutsches Gericht zuständig ist. Gibt es zwischen Ihnen und dem Schuldner eine entsprechende Gerichtsstandsvereinbarung, können auch solche Forderungen an Miamono übergeben werden.
In welchen Sprachen können die Mahnschreiben erstellt werden?
Sie können auswählen, in welcher Sprache das Mahnschreiben abgeschickt werden soll.
Folgende Sprachen stehen zur Auswahl: Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, Türkisch, Niederländisch und Polnisch.