AGB

1. Auftragserteilung und Umfang des Auftrages

Die ZMB-Portal.de GmbH (im folgenden IKU genannt) übernimmt als Rechtsdienstleister Inkassoaufträge zur Einziehung zunächst unbestrittener, nicht titulierter Forderungen im Inland sowie Überwachungsaufträge für durch das IKU bereits titulierte Forderungen gegen Schuldner mit Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland.

Inkassoaufträge werden über das Portal des IKU entgegengenommen. Der Auftrag ist durch das IKU angenommen, wenn nicht innerhalb von drei Tagen eine Ablehnung erfolgt. Auftragserteilung sowie Annahme, bzw. Ablehnung von Aufträgen kann auch durch E-Mail erfolgen. Ab der Annahme des Inkassoauftrages erfolgen Schriftwechsel und Verhandlungen ausschließlich nur noch zwischen dem IKU und dem Schuldner. Darüber hinausgehende Vereinbarungen zwischen dem Schuldner und dem Auftraggeber, wie Vergleiche, Verzichtserklärung oder Anerkenntnisse, stehen ausschließlich dem IKU zu. Gibt der Auftraggeber derartige Erklärungen mit der Folge ab, dass die Inkasso- und sonstigen angefallenen Kosten dem Schuldner gegenüber nicht mehr geltend gemacht werden können, muss der Auftraggeber diese Kosten dem IKU erstatten. Sobald die Einschaltung eines Rechtsanwaltes für den Auftraggeber zur Durchsetzung von dessen Anspruch erforderlich wird, erfolgt die Korrespondenz ausschließlich über den Verfahrensbevollmächtigten.

2. Zahlungsmeldungen

Leistet der Schuldner Zahlungen unmittelbar an den Auftraggeber, so hat dieser dies unverzüglich dem IKU mitzuteilen. Unterlässt der Auftraggeber die Mitteilung und entstehen hierdurch Kosten, so sind diese vom Auftraggeber zu tragen.

Auch über zwischen dem Auftraggeber und dem Schuldner etwa unmittelbar getroffene Vereinbarungen ist das IKU unverzüglich zu informieren.

3. Inkassobedingungen Inland

Die Konditionen, zu denen das IKU für den Kunden in Überwachungsverfahren tätig wird, werden in einem gesonderten Individualvertrag geregelt.

4. Beauftragung eines Rechtsanwalts

Das IKU wird nach Deckungszusage der ARAG bevollmächtigt, die Forderungssache im Namen des Auftraggebers zur Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens an einen Rechtsanwalt seiner Wahl abzugeben, sofern die Forderung beim Schuldner nicht oder nicht vollständig beigetrieben werden kann und soweit der Auftraggeber der Beauftragung des Rechtsanwalts durch das IKU nicht ausdrücklich widerspricht.

Der Rechtsanwalt wird ermächtigt, Unterbevollmächtigte zu bestellen. Der Auftraggeber erteilt dem Rechtsanwalt Generalvollmacht für alle gleichartigen Forderungen und verpflichtet sich weiter, bei Anforderung durch Schuldner, Prozessbevollmächtigte, Gerichte, Vollstreckungsorgane und Behörden Einzelvollmacht zu erteilen.

Kann der Forderungsbetrag durch das IKU oder die Tätigkeit des Rechtsanwaltes nicht oder nur teilweise beigetrieben werden, reicht der einbezogene Betrag nicht für die Abdeckung der bei dem IKU bzw. Rechtsanwalt entstandenen Kosten und Auslagen, so tritt der Auftraggeber den insoweit gegenüber dem Schuldner bestehenden Erstattungsanspruch (Verzugsschaden mit Ausnahme von Gläubigermahnspesen sowie der Verzugszinsen) an das IKU ab. Dieses nimmt die Abtretung an und übernimmt die gesetzlichen Rechtsanwaltsgebühren.

Für die Beendigung des Vertragsverhältnisses, gilt eine Frist von sechs Monaten zum Jahresende, unbeschadet der gesetzlichen Regelung über die fristlose Kündigung. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses aufgrund ordentlicher Kündigung werden die in Bearbeitung befindlichen Einziehungsvorgänge bei dem IKU und dem Rechtsanwalt bis zum Erfolg oder Feststellung des Nichterfolges abgearbeitet.

Überwachungsfälle werden abgeschlossen. Erfolgt eine fristlose Kündigung durch den Auftraggeber ohne rechtfertigenden Grund, so werden alle nach dem Vertrag vom Auftraggeber zu erstattenden Auslagen und Kosten (einschließlich derjenigen des Rechtsanwaltes) vom Auftraggeber dem IKU erstattet, soweit sie vom Schuldner nicht eingezogen worden sind.

5. Beendigung des Vertragsverhältnisses

Das Vertragsverhältnis endet mit der vollständigen Einziehung der Forderung inklusive aller Kosten oder Kündigung des Vertrages. Hinsichtlich der Kündigung gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

6. Haftung

Das IKU haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit auch seiner gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten. Für leichte Fahrlässigkeit haftet es nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalsverpflichtung). Von der Haftungsbeschränkung ausgenommen sind Ansprüche auf Schadensersatz aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, wenn das IKU eine Pflichtverletzung zu vertreten hat. Einer Pflichtverletzung des IKU stehen die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.

7. Zurückbehaltungsrecht

Im Falle einer Beendigung des Vertragsverhältnisses (Ziffer 5) erfolgt die Rückgabe der Bearbeitungsunterlagen und/oder die Herausgabe der elektronisch gespeicherten Bearbeitungsdaten.

8. Datenschutz

Alle Aufträge werden vom IKU in die elektronische Datenverarbeitung übernommen. Es gilt die gesonderte Vereinbarung über den Datenschutz. Bei Auftragserteilung über das Portal des IKU gilt darüber hinaus die Datenschutzerklärung des IKU auf dem jeweiligen Portal. Die Berechtigung zum Zugriff auf die gespeicherten Daten ist im Individualvertrag geregelt.

9. Überwachungsaufträge für ausgeklagte Forderungen

Wenn der Auftraggeber dem IKU einen sogenannten Überwachungsauftrag zur nachgerichtlichen Bearbeitung titulierter Forderungen erteilt (wobei unbedingt die Übergabe des Originaltitels notwendig ist), gilt folgendes:

Die finanziellen Verhältnisse des Schuldners werden in diesem Fall durch das IKU überwacht. Sollten Besserungen der wirtschaftlichen Situation bekannt werden, so wird das IKU die erforderlichen Schritte einleiten.

In regelmäßigen Abständen findet eine Überprüfung der Anschrift und insbesondere der Vermögens- und Einkommensverhältnisse des Schuldners statt. Die Laufzeit des Überwachungsauftrages beginnt mit dem Ersten das auf die Erteilung des Auftrages folgenden Monats und beträgt bei Kaufleuten zwölf Jahre, bei Nichtkaufleuten zwei Jahre. Die Laufzeit verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn das Vertragsverhältnis nicht drei Monate vor Ablauf der ersten zwölf bzw. zwei Jahre gekündigt wird. Kündigt der Auftraggeber vorzeitig und nimmt das IKU die Kündigung an, so hat der Auftraggeber dem IKU die während der Überwachung entstandenen Barauslagen sowie den Personalaufwand zu ersetzen.

Die Verjährung von Zinsen wird nur dann und auf Kosten des Kunden durch die entsprechenden gerichtlichen Maßnahmen unterbrochen, wenn der Kunde dies ausdrücklich wünscht.

10. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

Es gilt ausschließlich zwischen den Parteien des Vertragsverhältnisses deutsches Recht. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertragsverhältnis sowie Gerichtsstand ist der Sitz des IKU. Die Gerichtsstandsvereinbarung gilt jedoch nur für den Fall, dass beide Parteien Vollkaufleute i.S.d. Handelsgesetzbuches sind.

Enthält der Individualvertrag die Vereinbarung eines vorgeschalteten außergerichtlichen Einigungsverfahrens, so gilt die Gerichtsklausel erst nach dessen Durchführung bzw. dem schriftlich vereinbarten Verzicht darauf.

11. Unwirksamkeit

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen aus diesem Vertrag berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen, und zwar ungeachtet dessen, ob die Bestimmung bei Vertragsabschluss oder später unwirksam wird. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine gesetzlich zulässige Bestimmung als vom Zeitpunkt der Unwirksamkeit an vereinbart, und zwar diejenige gesetzlich zulässige Bestimmung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck von ihrem Sinngehalt her am nächsten kommt.

12. Bonität

Wir übermitteln Ihre Daten (Name, Adresse und ggf. Geburtsdatum) zum Zweck der Bonitätsprüfung, dem Bezug von Informationen zur Beurteilung des Zahlungsausfallrisikos auf Basis mathematisch-statistischer Verfahren unter Verwendung von Anschriftendaten an die infoscore Consumer Data GmbH, Rheinstr. 99, 76532 Baden-Baden. Rechtsgrundlagen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der DSGVO. Übermittlungen auf der Grundlage dieser Bestimmungen dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrnehmung berechtigter Interessen unseres Unternehmens oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen der Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Personen, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Detaillierte Informationen zur ICD i.S.d. Art. 14 Europäische Datenschutzgrundverordnung („EU DSGVO“), d.h. Informationen zum Geschäftszweck, zu Zwecken der Datenspeicherung, zu den Datenempfängern, zum Selbstauskunftsrecht, zum Anspruch auf Löschung oder Berichtigung etc. finden Sie in der Anlage beziehungsweise unter folgendem https://www.experian.de/icd-infoblatt

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