Fernunterricht? Mit uns sorgenfrei durchstarten.

Viele Bildungsanbieter handeln nicht rechtskonform

Miamono Leistungen
UnserE

Rückerstattungsprüfung.

Unsere Leistungen für Sie – schnell, sicher, rechtlich fundiert

  • Kostenfreie Vorprüfung
  • Sie senden uns Ihre Kursinformationen
  • Rechtliche Einschätzung
  • Lag Fernunterricht im Sinne des Gesetzes vor?
  • Besteht eine wirksame Zulassung durch die ZFU?
  • Können Zahlungen zurückverlangt werden?
  • Durchsetzung Ihrer Ansprüche
  • Außergerichtlich durch professionelle Kommunikation
Miamono Forderungsmanagement

Finanzielle Sicherheit dank spezialisiertem Team.

Lassen Sie Ihre Ansprüche noch heute prüfen.

Woran erkenne ich nicht-zugelassenen Fernunterricht?

Anbieter

Anbieter sitzt nicht in Deutschland, wirbt aber mit deutschem Recht

Vertrag

Vertrag oder AGB wirken unvollständig oder irreführend


Hinweis

Kein Hinweis auf eine ZFU-Zulassungsnummer


Häufige Fragen zur FernUSG-Erstattungsprüfung

Klar, verständlich und auf den Punkt – hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die Prüfung nicht zugelassener Fernlehrgänge.

Sie können selbst nach einer gültigen Zulassung suchen:
Besuchen Sie die offizielle Seite der Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) unter www.zfu.de/lehrgangssuche.
Dort geben Sie entweder die Zulassungsnummer oder den Namen des Lehrgangs bzw. Anbieters ein.
Falls Sie unsicher sind, übernehmen wir die Prüfung für Sie – kostenlos und rechtlich fundiert. Laden Sie dazu einfach Ihre Kursunterlagen bei uns hoch.

Für eine erste Einschätzung reichen meist:
– Ihr Lehrgangsvertrag oder eine Rechnung
– Eventuell vorhandene Informationsbroschüren oder E-Mails des Anbieters
Je mehr Details Sie bereitstellen, desto präziser können wir die Zulassungsfrage bewerten.

Ja. Auch bereits abgeschlossene oder bezahlte Lehrgänge können rückwirkend geprüft werden.
Eine Rückerstattung ist in vielen Fällen auch dann noch möglich.

Die Prüfung ist kostenfrei und unverbindlich.
Nur wenn wir Rückzahlungsansprüche durchsetzen, erfolgt die Vergütung erfolgsbasiert oder nach individueller Vereinbarung – transparent und fair.

Ja. Wichtig ist, dass der Kurs im rechtlichen Sinne als Fernunterricht gilt.
Wenn der Kurs überwiegend schriftlich, per E-Mail oder online stattfand und eine regelmäßige Betreuung vorgesehen war, unterliegt er in der Regel dem FernUSG – und damit der Zulassungspflicht.